Seite 6 keine weiteren Behandlungsmassnahmen verbessert werden. Zu empfehlen sei einzig das Tragen von stabilen Schuhen bei der Arbeit. Zumutbar sei vollschichtig eine mittelschwere Tätigkeit ohne repetitives Steigen auf Leitern und Gerüste sowie ohne Arbeiten in Schräglagen bzw. Zurücklegen längerer Wegstrecken auf unebenem Untergrund. Zu vermeiden seien Vibrations- und Stossbelastungen sowie das Einnehmen der Hocke. Betreffend Integritätsschaden sei die Erheblichkeitsgrenze nicht erreicht.