Im Gutachten vom 28. Februar 2014 (Suva-act. 116) verneinte Prof. H___ gestützt auf die erwähnten Untersuchungen eine frühere oder aktuelle Pathologie der Peronealsehnen. Bei der Untersuchung habe der Versicherte immer wieder einen anderen Schmerzpunkt angegeben, sodass auch klinisch keine eindeutige Schmerzkonsistenz bestanden habe. C.6 In der Folge meinte PD Dr. L___ mit Beurteilung vom 26. März 2014 (Suva-act. 118), die Diagnose einer Peronealsehneninstabilität könne nicht aufrechterhalten werden. Für die im Bereich des ehemals unverletzten Rückfusses geklagten Beschwerden lasse sich keine befriedigende Erklärung finden, weshalb eine weitere Abklärung indiziert sei.