Seite 10 Das Obergericht erkennt: 1. Die Beschwerde von A___ wird abgewiesen. 2. Der Beschwerdeführerin wird eine Entscheidgebühr von Fr. 800.-- auferlegt, unter Verrechnung mit dem von ihr einbezahlten Kostenvorschuss. 3. Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.