Auch würde die Flexibilität in der Erledigung der Aufgaben, der mit Blick auf die Schadenminderungspflicht eine grosse Bedeutung zukommt, durch eine übertriebene Detaillierung der einzelnen Tätigkeiten innerhalb der einzelnen Verrichtungen bzw. der geschuldeten Mithilfe der Familienmitglieder unnötigerweise eingeschränkt; das Suchen und Finden einer für alle Beteiligten optimalen Erledigung der sich im modern eingerichteten Haushalt stellenden Aufgaben muss vielmehr der Familie der Beschwerdeführerin überlassen bleiben.