B.3 Dagegen liess die Versicherte mit Schreiben vom 29. April 2016 Beschwerde mit den eingangs wiedergegebenen Anträgen erheben. Zum Bericht über die Haushaltsabklärung sei ihr das rechtliche Gehör nicht gewährt worden. Mangels Stundenangaben bei den einzelnen Verrichtungen sei dieser weder vollständig noch nachvollziehbar. Für die Mithilfe der Familie im Haushalt bestehe keine gesetzliche Grundlage. Die gewichtete Einschränkung in