A.5 Nachdem Dr. E___ vom regionalärztlichen Dienst Ostschweiz der Invalidenversicherung (RADO) mit Stellungnahme vom 27. Juli 2015 (IV-act. 18) ein objektives Korrelat für die subjektiven Ganzkörperschmerzen verneint und in einer körperlich leichten Tätigkeit eine 100%ige Arbeitsfähigkeit attestiert hatte, berichtete die IV-Stelle am 6. Oktober 2015 (IVact. 19) über die Haushaltsabklärung. Der Ehemann leide nach einem Sturz aus dem drit- Seite 3 ten Stock unter Rückenschmerzen und arbeite nur noch zu 50-70% als Monteur. Sie selber leide seit vier bis fünf Jahren unter Beschwerden.