Zu empfehlen seien vorwiegend aktive Massnahmen wie Dehnungs- und Kräftigungsübungen des Nackens, der Brustwirbelsäule und des Schultergürtels. Als Hausfrau bestehe seit dem 4. Februar 2015 eine 50%ige Arbeitsunfähigkeit, doch sei das Ausmass bei Hausfrauen immer schwierig abzuschätzen und müsste von der Versicherung in einer Haushaltsabklärung ermittelt werden (s. auch den Bericht Dr. C___ vom 4. Juni 2015 [IV-act. 15, 2/16]).