Dies trifft vorliegend für die SUVA- Untersuchung zu. Durch die Beurteilung des RAD-Arztes, wonach das SUVA interne polydisziplinäre Gutachten sowohl hinsichtlich des Gesundheitsschadens als auch hinsichtlich der Auswirkungen auf das Erwerbsleben zu überzeugen vermöge, wurde auch die funktionelle Leistungsfähigkeit beurteilt.65 Weiter rügt die Beschwerdeführerin, dass die SUVA-Beurteilungen nicht auf das vorliegende Verfahren übertragbar seien.66