2.9 Zusammengefasst ist der Schluss der Vorinstanz, gestützt auf die aktuellen medizinischen Unterlagen, wozu auch das Gutachten der Dres. H___ und J___ gehört, die dem Beschwerdeführer bisher ausgerichtete Invalidenrente revisionsweise aufzuheben, zu schützen, nachdem sich gemäss nachvollziehbarer medizinischer Einschätzung der Gesundheitszustand des Beschwerdeführers im Vergleich zum Zeitpunkt der ursprünglichen Rentenzusprache gebessert hat und er in einer adaptierten Tätigkeit zu 100% arbeitsfähig zu betrachten ist. Im vorliegenden Verfahren ist die Rentenrevisionsverfügung der Vorinstanz vom 22. März 2016 angefochten. In der