Im Gutachten wird zu konkreten Gesichtspunkten in der Krankheitsentwicklung ausdrücklich Stellung genommen. Dr. H___ verweist insbesondere auf den Austrittsbericht der Klinik Gais und hält dafür, es sei durchaus nachvollziehbar, dass der Beschwerdeführer damals depressiv gewesen sei. Jedoch sei die zuletzt von Dr. F___ gestellte aktuelle Diagnose einer Depression nicht mehr plausibel (IV-act. 44, S. 35 f.).