Dass die ursprünglich im Zusammenhang mit der Rentenzusprache erwähnte reaktive Arthritis heute geheilt ist, ergibt sich sowohl aus den medizinischen Unterlagen als auch aus den Ausführungen des Beschwerdeführers (act. 1, S. 9 oben). Während bei der ursprünglichen Rentenzusprache zudem noch eine Depression des Beschwerdeführers erwähnt war, hielt Dr. H___ in seinem Gutachten vom 12. Februar 2013 (IV-act. 44, S. 11 ff.) aus fachärztlicher Sicht dafür, dass beim Beschwerdeführer keine psychiatrischen Diagnosen gestellt werden können. Im Gutachten wird zu konkreten Gesichtspunkten in der Krankheitsentwicklung ausdrücklich Stellung genommen.