Am 14. März 2014 fand das Gespräch schliesslich statt. Die Vorinstanz schlug dem Beschwerdeführer, der keine eigenen Vorstellungen bezüglich seiner beruflichen Zukunft äusserte, die Teilnahme an einem Aufbau- bzw. Belastbarkeitstraining vor, welches der Beschwerdeführer am 22. April 2014 bei der Obvita in St. Gallen begann. Am 16. Mai