I. Mit Schreiben vom 20. Januar 2014 lud die Vorinstanz den Beschwerdeführer zu einem Gespräch bezüglich seiner beruflichen Integration ein (IV-act. 63). Infolge einer bereits geplanten Reise in die Türkei und der dortigen Vornahme einer umfangreichen Zahnbehandlung ersuchte der Beschwerdeführer um eine Verschiebung des Termins (IVact. 66). Am 14. März 2014 fand das Gespräch schliesslich statt.