C. Ende 2000 überprüfte die Vorinstanz die zugesprochene Rente erstmals im Rahmen einer ordentlichen Rentenrevision (IV-act. 13 ff.). Im Arztbericht vom 20. Februar 2001 diagnostizierte Dr. C___ eine anhaltende somatoforme Schmerzstörung (DD Fibromyalgiesyndrom und vertebragenes Schmerzsyndrom bei paravertebralen Myogelosen) und bezeichnete den Gesundheitszustand des Beschwerdeführers als stationär. Der Beschwerdeführer leide selbst bei kleinsten Belastungen unter Schmerzen, wobei sich kein klarer somatischer Hintergrund finden lasse (IV-act. 15).