b) der Vorinstanz: Die Beschwerde sei abzuweisen. Sachverhalt A. Der am XX.XX.1965 geborene A___ (nachfolgend: Beschwerdeführer) meldete sich im Februar 1999 wegen anhaltender Krankheit nach einer Lungenoperation, Migräne und Schmerzen am ganzen Körper bei den Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden (damals noch: Ausgleichskasse und IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden, nachfolgend: Vorinstanz) zum Leistungsbezug an.