Vorinstanz Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden, Neue Steig 15, Postfach, 9102 Herisau Gegenstand IV-Rente Rechtsbegehren a) des Beschwerdeführers: 1. Die Einstellungsverfügung sei aufzuheben und die Vorinstanz zu verpflichten, dem Beschwerdeführer weiterhin eine volle Invalidenrente auszurichten. 2. Eventualiter sei die Sache zur Neubegutachtung an die Vorinstanz zurückzuweisen. 3. Dr. med. H___ sei zu verpflichten die Aufnahme des Explorationsgesprächs vom 20.12.2012 zu edieren. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.