Zudem ist zu beachten, dass mit der im asim-Gutachten vorgeschlagenen medizinischen Massnahme in erster Linie eine „Stabilisierung des Zustandsbildes“ - d.h. Beibehaltung der 50% Arbeitsfähigkeit in adaptierter Tätigkeit - angestrebt wird. Ob infolge von medizinischen Massnahmen darüber hinaus eine Steigerung der Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin erwartet werden kann, lassen die Gutachter ausdrücklich offen (IV-act. 102, S. 40 unten).