Seite 13 ersten Teil der Behandlung, nämlich die stationäre Massnahme, auf drei Monate festzulegen, erscheint hingegen - zumindest ohne dass entsprechende ausdrückliche fachärztliche Empfehlungen über die Dauer dieses ersten Schritts der vorgeschlagenen Behandlung vorliegen würden - unverhältnismässig. Zudem ist zu beachten, dass mit der im asim-Gutachten vorgeschlagenen medizinischen Massnahme in erster Linie eine „Stabilisierung des Zustandsbildes“ - d.h. Beibehaltung der 50% Arbeitsfähigkeit in adaptierter Tätigkeit - angestrebt wird.