Dieser Schluss lässt sich aufgrund der vorhandenen Akten aber nicht eindeutig ziehen. So wird im psychiatrischen Fachgutachten nicht ausschliesslich von einer stationären, sondern ebenfalls von einer anschliessenden teilstationären und später ambulanten Behandlung gesprochen; dass insgesamt, d.h. mit all diesen Teilmassnahmen zusammen, eine Dauer von drei oder mehr Monaten erreicht werden wird, erscheint nachvollziehbar. Bereits den