Im psychiatrischen Fachgutachten heisst es, empfohlen werde, sofern sich die Beschwerdeführerin dazu motivieren lasse, „eine Phase intensiver integriert-psychiatrisch-psychosomatischer, am besten stationärer Behandlung in einer spezialisierten Klinik, die sich konzeptionell an Leitlinien zur Behandlung von somatoformen Störungen und Persönlichkeitsstörungen orientiert. Anschliessend zur Aufrechterhaltung der Tagesstruktur und Absicherung des möglichen Therapieerfolgs Einbindung in eine Tagesklinik bzw. später begleitende Eingliederungsmassnahmen unter psychiatrisch-psychotherapeutischer ambulanter Therapie“ (IV-act. 102, S. 84).