Ein solcher Eingriff ist unter keinem Aspekt begründet, […].“ Im asim-Gutachten wird keine bestimmte Dauer bezüglich der empfohlenen stationären Therapie genannt (IV-act. 102, S. 40: „In erster Linie empfiehlt sich eine Intensivierung der psychiatrischen Therapie mit Einleitung einer vorzugsweisen stationären leitliniengerechten Psychotherapie.).“