Am 13. Juni 2014 wurde eine zweite RAD- Stellungnahme bei Dr. E___ eingeholt (IV-act. 115), in welcher Dr. E___ erneut ihre bisherige Einschätzung bestätigte. In der dritten RAD-Stellungnahme vom 11. September 2014 (IV-act. 120) nahm Dr. E___ schliesslich Stellung zu den von der Beschwerdeführerin verlangten Zusatzfragen an die asim-Gutachter und hielt dafür, dass diese Fragen an der bisherigen versicherungsmedizinischen Beurteilung nichts ändern würden. Im RAD-Bericht vom 12. Februar 2015 (IV-act. 135) ging es schliesslich um die Frage, ob das Datum und die Teilnehmer der Konsensus-Konferenz die Beurteilung des medizinischen Sachverhalts beeinflussen, was Dr. E___ verneinte.