2.4. Es liegen im vorliegenden Verfahren diverse Stellungnahmen vor, die beim RAD im Anschluss an das asim-Gutachten eingeholt wurden. Gemäss asim-Gutachten ist für die Einschätzung der Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin das psychische Krankheitsbild führend. Die Gutachter gehen davon aus, dass die Arbeitsfähigkeit derzeit bei 50% liege. Ein theoretischer Arbeitsplatz sollte keine hohen Anforderungen an Team- und Gruppenarbeit erfordern, keinen häufigen und anspruchsvollen Kundenkontakt und keine Arbeiten unter Termindruck beinhalten.