1.4. Nachdem das asim-Gutachten vorlag, wurde der Beschwerdeführerin auf deren Verlangen hin mit Schreiben vom 24. Juni 2014 (IV-act. 116) Frist angesetzt, um allfällige Rückfragen an die Gutachter zu stellen. Mit Schreiben vom 28. August 2014 (IV-act. 119) verlangte die Beschwerdeführerin daraufhin die Beantwortung von insgesamt 13 Zusatzfragen durch die Gutachter. In der Folge liess die Vorinstanz RAD-Ärztin Dr. E_