Seite 6 Zeitpunkt vorgängig zur Begutachtung zugestellt (IV-act. 73). Mit Schreiben vom 3. April 2013 (IV-act. 83 und 84) erhielt die Beschwerdeführerin den definitiven Fragekatalog mit einer Frist zur Stellung allfälliger Zusatzfragen. Die Beschwerdeführerin verlangte in der Folge keine weitere Anpassung des definitiven Fragekatalogs. Im asim-Gutachten wurden unter Punkt 7.7. (IV-act. 102, S. 41) die von der Beschwerdeführerin gestellten Zusatzfragen 8 bis 11 an den Internisten behandelt.