1.3. Die Vorinstanz schlug der Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 9. November 2012 (IVact. 64) die Abklärungsstelle asim als Gutachterstelle vor und teilte die geplanten Gutachtensdisziplinen (Allgemeinmedizin, Neurologie, Psychiatrie und neuropsychologische Testung) mit. Mit Schreiben vom 3. Dezember 2012 (IV-act. 66) erklärte sich die Beschwerdeführerin hierauf sowohl mit der Gutachterstelle als auch mit den vorgeschlagenen Disziplinen ausdrücklich einverstanden. Im gleichen Schreiben stellte die Beschwerdeführerin der Vorinstanz einen ausführlichen Fragekatalog zu.