6. Es sei vom Gericht ein zweiter Schriftenwechsel durchzuführen. 7. Es sei vom Gericht im Sinne von Art. 6 EMRK eine öffentliche Verhandlung durchzuführen. 8. Es sei der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Prozessführung zu bewilligen und zudem in der Person des Unterzeichneten RA B___ ein unentgeltlicher Rechtsbeistand zu bestellen. b) der Vorinstanz: Die Beschwerde sei abzuweisen. Sachverhalt