3. Es sei durch das Gericht bei der ehemaligen Arbeitgeberin der Beschwerdeführerin ein ausführlicher Arbeitgeberbericht einzuholen betreffend das entgangene Valideneinkommen der Beschwerdeführerin. 4. Es sei in medizinischer Hinsicht zu berücksichtigen, dass die Beschwerdeführerin seit der Begutachtung durch das asim in Basel mittlerweile zu 100% arbeitsunfähig geschrieben wird, auch für eine leidensadaptierte Tätigkeit. 5. Eventualiter sei eine neue medizinische polydisziplinäre Begutachtung durch das Gericht anzuordnen. 6. Es sei vom Gericht ein zweiter Schriftenwechsel durchzuführen.