Der Rechtsvertreter des Beschwerdeführers, Rechtsanwalt B___, erklärte in seiner Stellungnahme vom 27. August 2014, dass im Gutachten aus psychiatrischer Sicht vorläufig lediglich eine 50%-ige Tätigkeit empfohlen werde mit einer möglichen 25%-igen 39 IV-act. 79-84/87 40 IV-act. 81-3/4 41 IV-act. 82-3/3 42 IV-act. 83-1/2