F___ führte im orthopädischen Teil aus, dass sich die früher beschriebene Discushernie L5/S1 mit neuraler Kompression S1 offenbar zurückgebildet habe. Im Vergleich zur Begutachtung vom Juni 2007 habe sich der Gesundheitszustand des Beschwerdeführers nicht wesentlich verändert. Daher bestehe weiterhin eine Arbeitsfähigkeit in bisheriger Tätigkeit von 50% und adaptiert von 80% bei voller Stundenpräsenz.38 Dr. med. K___ erklärte, aus 32 IV-act. 52-1/8 33 IV-act. 62-4/4 34 IV-act. 70 35 IV-act. 67-2/8 36 IV-act. 69 37 IV-act. 79-59/87 38 IV-act. 79-31f/87