Seite 9 gel. Dem Beschwerdeführer seien nur leichteste körperliche Arbeiten nur für kurze Zeit möglich. Es sei keine Arbeitsfähigkeit gegeben.32 Dem Bericht berufliche Massnahmen vom 22. März 2013 der Kliniken Valens ist zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer nicht in der Lage war, sich auf die berufspraktische Förderung einzulassen. Sein Augenmerk sei vorwiegend auf die Schmerzen gerichtet und daraus resultiere eine innere Blockade, die jegliche Entwicklung verhindere.33 Mit Verfügung vom 13. Juni 2013 wurde die berufliche Massnahme abgebrochen.34