Dr. med. C___, RAD Ostschweiz, hielt in der Beurteilung vom 20. August 2007 fest, dass auf das MGSG-Gutachten vollumfänglich abgestellt werden könne. Es gehe um eine Rentenrevision. Eine wesentliche, die Arbeitsfähigkeit betreffende relevante Verschlechterung des Gesundheitszustandes habe nicht eruiert werden können. Neu seien die degenerativen HWS-Veränderungen, wohingegen die lumbale Diskushernie nicht mehr diagnostizierbar sei. Auch die psychiatrischen Befunde seien insgesamt gleich zu werten.