Nicht mehr zu berücksichtigen ist vorliegend der vom Beschwerdeführer mit der Replik neu eingereichte Bericht von Dr. med. H___, Facharzt FMH Rheumatologie, Heiden. Dieser gibt Auskunft über Abklärungen und die Behandlung des Beschwerdeführers, welche erst nach Erlass der angefochtenen Verfügung stattgefunden haben.19 5.2 Die Mitteilung vom 23. August 2007, mit welcher die IV-Stelle die bisherige Dreiviertelsrente bestätigte, stützte sich – wie zum Teil bereits erwähnt – im Wesentlichen auf folgende Berichte: