Seite 5 4. 4.1 Die IV-Stelle begründete die Renteneinstellung im Wesentlichen mit dem verbesserten Gesundheitszustand in Bezug auf die somatische Symptomatik und mit der aus psychiatrischer Sicht vollen Arbeitsfähigkeit in einer leidensangepassten Tätigkeit. In der Vernehmlassung führte sie aus, der Vergleich mit der medizinischen Sachlage im Zeitpunkt der Rentenzusprache zeige eine Verbesserung des Gesundheitszustandes, der Vergleich mit der Begutachtung 2007 ergebe hingegen eine im Wesentlichen unveränderte medizinische Sachlage.