Seite 2 Gutachten beim Medizinischen Gutachtenzentrum St. Gallen eingeholt. Mit Vorbescheid vom 13. November 2014 kündigte die IV-Stelle A___ an, es bestehe kein Rentenanspruch mehr. Dagegen liess A___ am 18. Dezember 2014 Einwand erheben. Mit Verfügung vom 12. Februar 2015 hob die IV-Stelle die Rente auf Ende des folgenden Monats nach Zustellung der Verfügung auf. Weiter entzog sie einer allfälligen Beschwerde die aufschiebende Wirkung.