B. Am 1. Mai 2006 leitete die IV-Stelle von Amtes wegen ein Revisionsverfahren ein. Gestützt auf die Ergebnisse der medizinischen Abklärungen – unter anderem ein Gutachten des Medizinischen Gutachtenzentrums St. Gallen vom 23. Juli 2007 – teilte die IV-Stelle A___ am 23. August 2007 mit, es sei keine Änderung festgestellt worden, die sich auf die Rente auswirke. Es bestehe daher weiterhin Anspruch auf die bisherige Dreiviertelsrente (Invaliditätsgrad: 61%).