a) des Beschwerdeführers: 1. Es sei die Verfügung vom 12. Februar 2015 aufzuheben. 2. Es sei dem Beschwerdeführer die bisherige Rente weiterhin auszurichten. 3. Eventualiter sei die Angelegenheit zur Vornahme weiterer Abklärungen an die Vorinstanz zurückzuweisen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge. b) der Vorinstanz: Die Beschwerde sei abzuweisen. Sachverhalt