Der Beschwerdeführer gibt selbst an, er habe die zum Aufbocken nötige Bewegung schon 100x gemacht, womit auch sinngemäss zum Ausdruck kommt, dass diese Bewegung für ihn bisher immer unproblematisch gewesen und er darin geübt war. Dass beim Aufbocken ohne Zweifel ein gewisser Schwung und Kraftaufwand und eine gewisse Übung erforderlich ist, ändert nichts daran, dass dies allein noch keine erhöhte Gefahrenlage begründet. Für Motorradfahrer liegt beim Aufbocken eine alltägliche Handlung vor, die durchaus im Rahmen einer physiologisch normalen und psychologisch beherrschten Beanspruchung des Körpers liegt.