A. Am 17. Juli 2014 hörte A___ beim Aufbocken seines Motorrades auf den Mittelständer einen Knall und konnte danach den Fuss nicht mehr richtig abrollen. Er begab sich später in die Notfallstation des Spitals Heiden, wo eine Ruptur der Achillessehne festgestellt wurde (vgl. VI-act. 7, S. 4). In der Folge wurde der Beschwerdeführer am 22. Juli 2014 operiert und am 25. Juli 2014 nach Hause entlassen (VI-act. 7, S. 6).