E.4 Mit Replik vom 12. Mai 2015 machte der Beschwerdeführer hinsichtlich der Foerster-Krite- rien u.a. geltend, Dr. G___ sei anzufragen, ob die Depression als eigenständige und chronifizierte erhebliche Begleiterkrankung anzuerkennen sei. Seite 5 Erwägungen