E. E.1 Dagegen liess der Versicherte am 23. Februar 2015 Beschwerde erheben. Auf das aktuelle Medas-Gutachten könne abgestützt werden, zumal auch somatische Befunde an der Halswirbelsäule und eine Rhinopathie mit nachts zugeschwollener Nase erhoben worden seien. Trotz gewisser Unklarheiten sei keine Rückfrage an die Medas erfolgt, und es fehle auch an einem Einkommensvergleich.