C.2 Im zusammenfassenden Medas-GA vom 30. Juli 2014 (IV-act. 110, 28/75) wurde dem Versicherten aufgrund einer ganzen Liste von Diagnosen die bisherige Tätigkeit als Metallbauarbeiter wie schon gemäss Medas-Gutachten vom August 2010 als nicht mehr zumutbar erachtet. In einer einfachen Tätigkeit mit ruhiger Umgebung sei er mit Blick auf die verminderte psychische Belastbarkeit nur noch zu 50% arbeitsfähig, somatisch bei Beachtung gewisser Restriktionen jedoch in leichten Tätigkeiten zu 100%.