Seite 3 syndroms nicht mehr arbeitsfähig. In körperlich leichten Tätigkeiten bestehe hingegen eine volle Arbeitsfähigkeit. Gemäss Bericht von Pneumologe FMH Dr. med. F___ (IV-act. 110, 47/75) sei der Explorand bei regelmässiger CPAP-Therapie uneingeschränkt arbeitsfähig, und dies trotz folgender Diagnosen: schweres obstruktives Schlafapnoe-Syndrom, Anstrengungsdyspnoe und - bisher ohne klinisches Korrelat - atopische Diathese gegen Eschen- und fraglich Gräserpollen.