Gemäss rheumatologischem Bericht von Dr. med. E___, Chefarzt der Medas Zentralschweiz, vom 30. Mai 2014 (IV-act. 110, 35/75), habe der Explorand widersprüchliche Angaben, z.B. betreffend Autofahren, gemacht. Die Klagen seien im Vergleich zum ersten Medas-Gutachten vom August 2010 in weiten Teilen die gleichen. Wie schon gemäss Vor- Gutachten sei der Versicherte in der angestammten Tätigkeit wegen eines chronischen zervikospondylogenen Syndroms und eines chronischen lumbospondylogenen Schmerz-