A.2 Nach Einholung eines Gutachtens der Medas-Zentralschweiz vom 13. August 2010 (IVact. 63) wies die IV-Stelle das Leistungsbegehren mit Verfügung vom 4. November 2010 (IV-act. 72) bei einer weiterhin 100%igen Arbeitsfähigkeit in einer adaptierten Tätigkeit wiederum aufgrund eines Invaliditätsgrades von 31% ab; die dagegen vom Versicherten erhobene Beschwerde wurde vom Obergericht mit Entscheid vom 18. Mai 2011 (IV-act. 87, 2/13) abgewiesen (Verfahren I 10 80). Bezüglich der Einzelheiten kann auf diese beiden Entscheide verwiesen werden.