Seite 4 2.4 Zu prüfen bleibt damit, ob die der Beschwerdeführerin zugesprochene Rente infolge veränderten Auswirkungen auf den Erwerbsbereich einer Revision zu unterziehen ist. Dies wäre etwa der Fall bei einer Verbesserung der Arbeitsfähigkeit aufgrund einer Angewöhnung oder Anpassung an die Behinderung (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_7/2014 vom 10. Juli 2014, E. 4.2.1). Eine damit vergleichbare Veränderung der Auswirkungen auf den Erwerbsbereich ist im vorliegenden Fall nicht ersichtlich.