a) der Beschwerdeführerin: 1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 10.12.2014 sei aufzuheben. 2. Der Beschwerdeführerin sei mindestens eine Dreiviertels-Invalidenrente zuzusprechen. 3. Eventualiter sei der Beschwerdeführerin Berufsberatung und eine Umschulung zuzusprechen. 4. Eventualiter sei die Angelegenheit zu weiteren Abklärungen an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin. b) der Vorinstanz: Die Beschwerde sei abzuweisen. Sachverhalt