Seite 11 Jedenfalls meinte der Gutachter denn auch, er verstehe nicht, weshalb bisher keine an sich zumutbare stationäre psychiatrische Behandlung erfolgt sei. Auf die von ihm ebenfalls angeregte (genetische) Abklärung betreffend Chorea Huntington wurde jedoch zu Recht verzichtet, da dagegen bis heute keine Therapie möglich ist und um die Versicherte nicht durch ein allfälliges Wissen um die Diagnose zu belasten.