B. B.1 Gegen diese Verfügung erhob die Versicherte mit Schreiben vom 26. November 2015 Beschwerde mit den eingangs wiedergegebenen Anträgen. Begründet wurden diese im Wesentlichen mit einer falschen Ermittlung des Invaliditätsgrades aufgrund einer unzutreffenden Statusannahme, da sie bei Gesundheit zu 100% und nicht nur zu 60% erwerbstätig wäre (s. dazu Schreiben des ehemaligen Arbeitgebers vom 29. April 2016 (IVact. 92). B.2 Gemäss Aktennotiz der IV-Stelle vom 8. Dezember 2015 (IV-act. 86) habe Psychiater D___ telefonisch mitgeteilt, die Versicherte werde demnächst eine tagesklinische Behandlung antreten.