A.9 Mit Aktennotiz vom 5. Februar 2015 (IV-act. 58) meinte Dr. E___ vom RADO, die bisherige Erfolglosigkeit der beruflichen Massnahmen sei nicht nachvollziehbar, zumal der Alkoholüberkonsum kompensiert sei. Bei den Ärzten sei nachzufragen, welche Diagnosen noch vorlägen, und bei der Versicherten betreffend Behandlung(en) vor dem Jahr 2013. Letztere teilte gemäss Aktennotiz der IV-Stelle vom 10. Februar 2015 (IV-act. 62) daraufhin telefonisch mit, vor 2013 sei sie von einem Dr. F___, der seine Praxis altershalber aufgegeben habe, und anschliessend kurzzeitig von einem Dr. G___ behandelt worden.